1. Beitragspflicht
2. Aufnahmegebühr
3. Zusammensetzung Mitgliedsbeitrag
Die Mitgliedsbeiträge setzen sich zusammen aus einem Grundbeitrag §11 Nr.4 und einer zusätzlichen monatlichen Pauschalen §11 Nr.5 gestaffelt im Verhältnis zu den an das Mitglied abgegebenen Menge an Cannabis.
4. Grundbeitragshöhe
a. Der Grundbeitrag beträgt für jede natürliche Person 10,- Euro im Monat.
b. Die monatliche Zusatzpauschale aus § 11 Nr.5 zur Finanzierung des Anbaus und Erfüllung des Vereinszwecks für die vom Mitglied beabsichtigte Abnahme tritt mit Lizenzerhalt zusätzlich in Kraft.
5. Höhe/Berechnung der monatlichen Zusatzpauschale
Gramm Cannabis / Monat Beitrag / Monat
1-3g 10,00€/Gramm
5g 49,90 €
10g 86,00 €
15g 126,00 €
20g 165,00 €
25g 190,00 €
30g 216,00 €
40g 280,00 €
50g 340,00 €
3. Die maximalen Abgabemengen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben. (Kapitel 1, § 3 KCanG)
4. Für jeden Steckling oder 2 Samen der an das Mitglied abgegeben wird, ist ein Betrag von 10,50 Euro zu entrichten.
5. Die Pauschale und der Grundbeitrag muss vor Abholung vollständig bezahlt werden.
6. Zahlungskonditionen
1. Der Grundbeitrag der Mitgliedschaft kann zu folgenden Fälligkeiten und Optionen gezahlt
werden:
(a) Monatlich zum 15. des Monats
(b) Quartalsweise zum 15. des ersten Monats
(c) Halbjährlich zum 15. des ersten Monats
(d) Jährlich für das Folgejahr zum 15. des ersten Monats
2. Die monatliche Zusatzpauschale ist entsprechend ihrem Namen fällig
3. Sonderregelungen sind beim Vorstand zu beantragen.
4. Der Mitgliedsbeitrag ist je nach Eintrittsdatum & Zahlungskondition anteilig zu zahlen.
7. Zahlungsform
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