Beitragsordnung Auszug aus der Satzung §11 Mitgliedsbeitrag
1. Beitragspflicht
- Gemäß §5 der Satzung sind die Mitglieder und Anwärter des Vereins zur Zahlung von Beiträgen, einer Aufnahmegebühr und Umlagen verpflichtet, die vom Vorstand beschlossen werden.
- Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen.
2. Aufnahmegebühr
- Vor Erhalt der amtlichen Lizenz (Erlaubniserteilung zum Anbau von Cannabis) wird bei der Aufnahme in den Verein / die Anbauvereinigung eine Aufnahmegebühr von 10,- Euro fällig.
- Bei Beitritt nach Erhalt der amtlichen Lizenz (Erlaubniserteilung zum Anbau von Cannabis) berechnet der Verein / die Anbauvereinigung zur Deckung des Verwaltungsaufwands eine einmalige Aufnahmegebühr von 80,- Euro.
- Auf Antrag kann Personen durch den Vorstand eine reduzierte Aufnahmegebühr gewährt werden. Der Anspruch auf eine reduzierte Aufnahmegebühr ist vertraulich an die Mitgliedervertretung im Vorstand im Zuge des Aufnahmeantrags zu richten und glaubhaft darzulegen. Der Vorstand stimmt über die Höhe ab und bewahrt Stillschweigen über die vorangegangenen Gespräche.
3. Zusammensetzung Mitgliedsbeitrag
Die Mitgliedsbeiträge setzen sich zusammen aus einem Grundbeitrag §11 Nr.4 und einer zusätzlichen monatlichen Pauschalen §11 Nr.5 gestaffelt im Verhältnis zu den an das Mitglied abgegebenen Menge an Cannabis.
4. Grundbeitragshöhe
- Der Mitgliedsbeitrag für Mitglieder beträgt bis zum Erhalt der amtlichen Lizenz (Erlaubniserteilung zum Anbau von Cannabis) 10,- Euro monatlich.
- Ab dem Erhalt der Anbaulizenz werden folgende Beiträge beschlossen:
a. Der Grundbeitrag beträgt für jede natürliche Person 10,- Euro im Monat.
b. Die monatliche Zusatzpauschale aus § 11 Nr.5 zur Finanzierung des Anbaus und Erfüllung des Vereinszwecks für die vom Mitglied beabsichtigte Abnahme tritt mit Lizenzerhalt zusätzlich in Kraft.
5. Höhe/Berechnung der monatlichen Zusatzpauschale
- Die monatliche Pauschale ist gestaffelt nach der gesamten zusätzlichen Abgabemenge in einem Kalendermonat. Diese Pauschale kann für den Folgemonat angepasst werden.
- Die weitere Monatliche Staffelung ergibt sich folgendermaßen:
Gramm Cannabis / Monat Beitrag / Monat
1-3g 10,00€/Gramm
5g 49,90 €
10g 86,00 €
15g 126,00 €
20g 165,00 €
25g 190,00 €
30g 216,00 €
40g 280,00 €
50g 340,00 €
3. Die maximalen Abgabemengen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben. (Kapitel 1, § 3 KCanG)
4. Für jeden Steckling oder 2 Samen der an das Mitglied abgegeben wird, ist ein Betrag von 10,50 Euro zu entrichten.
5. Die Pauschale und der Grundbeitrag muss vor Abholung vollständig bezahlt werden.
6. Zahlungskonditionen
1. Der Grundbeitrag der Mitgliedschaft kann zu folgenden Fälligkeiten und Optionen gezahlt
werden:
(a) Monatlich zum 15. des Monats
(b) Quartalsweise zum 15. des ersten Monats
(c) Halbjährlich zum 15. des ersten Monats
(d) Jährlich für das Folgejahr zum 15. des ersten Monats
2. Die monatliche Zusatzpauschale ist entsprechend ihrem Namen fällig
3. Sonderregelungen sind beim Vorstand zu beantragen.
4. Der Mitgliedsbeitrag ist je nach Eintrittsdatum & Zahlungskondition anteilig zu zahlen.
7. Zahlungsform
- Die Mitgliederbeiträge, Sonderumlagen und sonstige Gebühren werden vom Verein bevorzugt im SEPA Lastschriftverfahren eingezogen. Die Mitglieder werden gebeten, dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen oder den Vorstand über die präferierte Zahlungsform zu informieren.
- Mitglieder können ihren Beitrag auch per Überweisung oder anderen Zahlungsmöglichkeiten begleichen. Aus Sicherheitsgründen ist eine Begleichung in Bar nicht vorgesehen.
